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NIS2 Anforderungen erfüllen

So setzen Sie das NIS2 Umsetzungsgesetz richtig um

Inhalt & Ziele der NIS2-Richtlinie
  • Schutz kritischer Dienste und Lieferketten durch ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der EU. Fokus auf Prävention, Resilienz und Meldepflichten ermöglichen schnellere Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
Wer ist betroffen?
  • Wesentliche und wichtige Einrichtungen aus Bereichen wie Energie, Gesundheit, Verkehr, digitale Infrastruktur, Post, Lebensmittel, Industrie – in der Regel ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz. Betrifft in etwa 10.000 Unternehmen in Deutschland. 
Sanktionen und Verantwortung der Geschäftsführung
  • Hohe Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. 
  • Unternehmensleitungen sind persönlich verantwortlich für die Einhaltung mit möglicher Haftung. 

Über 14.000 Anwender vertrauen bereits auf unsere Software


Mission: Cyberresilienz stärken. Strafen vermeiden. NIS2-ready sein.

Das NIS2-Modul von GRASP kombiniert essenzielle Punkte der NIS2 aus den Bereichen Risikomanagement, Compliance-Management, Unternehmensverantwortung und Maßnahmenmanagement. Dadurch erhalten Sie eine umfassende Lösung, die alle Anforderungen der NIS2-Richtlinie effizient abdeckt. 

Welche Anforderungen müssen Unternehmen für NIS2 erfüllen?

Risikomanagement & ISMS

Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) mit klaren Prozessen zur Risikoanalyse, Bewertung und Überwachung von Bedrohungen. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsstrategie. 

Incident Response & Business Continuity

Entwicklung von Notfall-, Krisen- und Wiederanlaufplänen, um bei Cyberangriffen schnell reagieren und den Betrieb aufrechterhalten zu können. Schulung von Mitarbeitenden und klare Kommunikationswege im Ernstfall. 

Schwachstellen- & Patchmanagement

Laufende Identifikation, Bewertung und Behebung von Sicherheitslücken in Systemen und Software. Etablierung eines strukturierten Update- und Patch-Prozesses. 

Zugriffsschutz & Authentifizierung

Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), klar definierten Berechtigungskonzepten und regelmäßigen Prüfungen der Zugriffsrechte. Sicherstellung, dass nur befugte Personen auf kritische Systeme zugreifen. 

Lieferkettensicherheit

Kontrolle von Cyber-Risiken in der Lieferkette. Umsetzung der Meldepflichten bei Vorfällen: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Zwischenbericht nach 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat. 

Verantwortung & Sanktionen

Die Geschäftsleitung trägt persönliche Verantwortung für die Umsetzung der NIS2-Anforderungen. Verstöße können zu Bußgeldern bis 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes führen. Die zuständigen Behörden sind zudem befugt, die Einhaltung der Vorgaben durch Audits und Kontrollen zu überprüfen.

Mit GRASP setzen Sie die NIS2-Anforderungen unkompliziert um

Risikomanagement & ISMS

GRASP ermöglicht den einfachen Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems mit klaren Aufgaben, Risikobewertungen und Nachweisdokumentation. Die Plattform automatisiert Bewertungen und Priorisierungen, verwaltet Richtlinien zentral und liefert Echtzeit-Reports zur Risikolage. Dank Vorlagen und KI-Unterstützung gelingt dies auch ohne IT-Spezialisten – strukturiert, nachvollziehbar und effizient. 

Incident Response & Business Continuity

Sicherheitsvorfälle werden in GRASP strukturiert erfasst, bewertet und nachverfolgt. Incident-Response-Pläne lassen sich zentral steuern, während Fristen und Meldepflichten automatisch überwacht werden. Durch die Einbindung von Business-Continuity-Maßnahmen und die Unterstützung von CSIRTs bleibt Ihr Unternehmen auch in Krisen schnell reaktionsfähig und auditkonform. 

Schwachstellen- & Patchmanagement

GRASP bietet eine zentrale Plattform, auf der identifizierte Schwachstellen strukturiert erfasst und übersichtlich dargestellt werden. Auf dem Dashboard wird sofort sichtbar, wo Handlungsbedarf besteht. Maßnahmen zur Behebung können geplant, nachverfolgt und durch KI-Analysen priorisiert werden. So lassen sich Sicherheitsrisiken schneller schließen, Prozesse optimieren und die IT-Sicherheit nachhaltig stärken – ohne zusätzlichen Administrationsaufwand.

Zugriffsschutz & Authentifizierung

Rollen, Berechtigungen und Richtlinien werden zentral verwaltet und regelmäßig überprüft. GRASP macht Zugriffsschutz zur Managementaufgabe, indem technische und organisatorische Sicherheit nahtlos zusammenwirken. Transparente Prozesse und klare Zuständigkeiten sorgen für Kontrolle und Nachvollziehbarkeit.

Lieferkettensicherheit

Mit GRASP behalten Sie Risiken in der Lieferkette im Blick. Lieferantenrisiken werden zentral erfasst und alle Vorgänge revisionssicher dokumentiert. So bleibt Ihr Unternehmen jederzeit compliant – auch bei neuen regulatorischen Vorgaben.

Verantwortung & Sanktionen

GRASP schafft klare Verantwortlichkeiten und vollständige Nachweisbarkeit. Alle Aktivitäten werden im Audit-Trail dokumentiert, Entscheidungen fundiert festgehalten und Compliance jederzeit belegt. So minimieren Sie Haftungsrisiken, vermeiden Sanktionen und belegen Fortschritte mit aussagekräftigen Reports und KPIs. 

Decken Sie alle wichtigen Anforderungen der NIS2-Richtlinie ganzheitlich ab und optimieren Sie die Cyberresilienz Ihres Unternehmens – mit KI-gestützter NIS2-Software.

Überzeugen Sie sich selbst und ebnen Sie noch heute den Weg zu einer effizienten Umsetzung der NIS2-Richtlinie.

Call to Action

Häufig gestellte Fragen

Was ist die NIS2-Richtlinie einfach erklärt?

Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Vorgabe zur Stärkung der Cyber- und Informationssicherheit in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Sie verpflichtet betroffene Organisationen, ein Mindestniveau an IT-Sicherheits-, Risiko- und Vorfallmanagement aufzubauen und nachzuweisen.

Für wen gilt NIS2 verpflichtend?

NIS2 gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die als „wesentlich“ oder „wichtig“ klassifiziert sind. Auch Zulieferer oder verbundene Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil kritischer Lieferketten sind oder Dienstleistungen für betroffene Branchen erbringen.

Was bedeutet „wesentliche“ bzw. „wichtige Einrichtung“ nach NIS2?

„Wesentliche Einrichtungen“ sind Unternehmen aus besonders kritischen Sektoren (z. B. Energie, Gesundheit, Transport), deren Ausfall erhebliche gesellschaftliche Folgen hätte.
„Wichtige Einrichtungen“ unterliegen ähnlichen Pflichten, werden aber weniger streng überwacht – z. B. in Industrie oder digitaler Infrastruktur.

Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen nach der NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen in der EU, umfassende technische und organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Cybersicherheit umzusetzen.

Welche Maßnahmen sind erforderlich?

  1. Geschäftskontinuität
    Sicherstellung des Weiterbetriebs im Krisenfall durch Notfall- und Wiederanlaufpläne, regelmäßige Backups und Krisenübungen.
  2. Risikomanagement
    Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), regelmäßige Risikoanalysen, technische Schutzmaßnahmen (z. B. Firewalls, Verschlüsselung, Patchmanagement) und Dokumentation aller Sicherheitsprozesse.
  3. Unternehmensverantwortung
    Geschäftsführungen tragen direkte Verantwortung für Cybersicherheit. Sie müssen Zuständigkeiten festlegen, Schulungen sicherstellen und ausreichende Ressourcen bereitstellen.
  4. Meldepflichten
    Sicherheitsvorfälle sind innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde (z. B. BSI) zu melden, mit anschließender Detailmeldung und Nachbereitung.
Wann und wie müssen sich betroffene Unternehmen melden?

Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen und als „besonders wichtige“ oder „wichtige Einrichtungen“ gelten, müssen sich beim BSI registrieren, sobald das nationale Umsetzungsgesetz in Kraft tritt. Die Registrierung muss spätestens innerhalb von drei Monaten erfolgen. Da es keinen Übergangszeitraum geben wird, sollten sich betroffene Unternehmen frühzeitig vorbereiten.

Wie ermittele ich die Unternehmensgröße und die relevanten NIS2-Schwellenwerte wie Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme, um festzustellen, ob mein Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt?

Zur Einstufung nach NIS2 müssen mindestens zwei von drei Kriterien erfüllt sein:

  • über 50 Mitarbeitende,
  • über 10 Mio. € Jahresumsatz oder
  • über 10 Mio. € Jahresbilanzsumme.

Für die Kategorien gilt:

  • Wichtige Einrichtungen: ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme.
  • Besonders wichtige Einrichtungen: ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme.

Ein Unternehmen ist betroffen, wenn es in einem relevanten Sektor tätig ist und mindestens eines der Grundkriterien (≥50 Mitarbeitende, >10 Mio. € Umsatz oder >10 Mio. € Bilanzsumme) erfüllt.

Wer ist von NIS2 betroffen?

NIS2 betrifft wesentliche und wichtige Einrichtungen aus Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport, digitale Infrastruktur, Industrie oder Post. In Deutschland greift die Pflicht in der Regel ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Jahresumsatz – insgesamt rund 10.000 Unternehmen.

Was müssen Unternehmen umsetzen?

Unternehmen müssen ein Risikomanagement-System (ISMS) einführen, das Bedrohungen identifiziert, bewertet und behandelt. Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen, Incident-Response-Prozesse, Meldepflichten, Zugriffsschutz und Sicherheitsanforderungen an Dienstleister.

Wann müssen Unternehmen die NIS2-Anforderungen umsetzen?

Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz tritt voraussichtlich 2025 in Kraft. Betroffene Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen, um Prozesse, Rollen und Nachweise rechtzeitig aufzubauen und Sanktionsrisiken zu vermeiden.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen NIS2?

Die neue NIS2-Richtlinie bringt nicht nur erweiterte Anforderungen an die Cybersicherheit mit sich. Unternehmen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, müssen auch mit erheblichen finanziellen Risiken rechnen.

Gemäß § 65 BSIG unterscheidet der Gesetzgeber zwei Kategorien:

  • Besonders wichtige Einrichtungen müssen mit Bußgeldern von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen.
  • Wichtige Einrichtungen riskieren Bußgelder von bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % ihres Jahresumsatzes.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist, machen Sie die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Nach Beantwortung einiger Fragen erhalten Sie dort eine automatisierte Einschätzung.

Wie können sich Unternehmen beim BSI registrieren?

Die Registrierung erfolgt über das Melde- und Informationsportal (MIP) des BSI. Dabei wird zunächst ein Benutzerkonto erstellt, anschließend eine Institution angelegt oder einer bestehenden zugeordnet, und zuletzt der Registrierungsantrag eingereicht.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Den Antrag zur Registrierung Ihrer Institution über das Portal an die zuständige Stelle

  1. Benutzerkonto erstellen
    • Melden Sie sich im Melde- und Informationsportal (MIP) an und wählen Sie „Registrierung“.
    • Geben Sie persönliche Daten wie Name, E-Mail-Adresse und Passwort ein.
  2. E-Mail bestätigen
    • Öffnen Sie den Bestätigungslink in der zugesandten E-Mail, um das Konto zu aktivieren.
  3. Anmelden
    • Loggen Sie sich mit Benutzername und Passwort im MIP ein.
  4. Institution anlegen oder beitreten
    • Neue Institution anlegen: In der „Institutionsverwaltung“ eine neue Institution erstellen.
    • Einer bestehenden Institution beitreten: Beitrittslink eines bereits registrierten Mitglieds nutzen.
  5. Registrierungsantrag einreichen

NIS2 und BCM: Ist Business Continuity Management für die Compliance erforderlich?

Ja, BCM ist für NIS2 faktisch notwendig – auch wenn es nicht ausdrücklich so genannt wird.

Die NIS2-Richtlinie fordert von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen umfassende Risikomanagement- und Kontinuitätsmaßnahmen, darunter Backup-Management, Notfallwiederherstellung und Krisenmanagement (Art. 21 Abs. 2 c). Diese Anforderungen entsprechen zentralen Bestandteilen eines Business Continuity Management Systems (BCMS). NIS2 verlangt zwar kein BCM „als Begriff“, doch die geforderten Maßnahmen entsprechen zentralen Bestandteilen eines BCMS. Die Einführung eines BCMS ist daher äußerst empfehlenswert – sowohl zur rechtskonformen Umsetzung als auch zur Stärkung der eigenen Resilienz.