Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz soll voraussichtlich Ende 2025 in Kraft treten.
Sobald das Gesetz das Bundeskabinett passiert und verkündet wird, ist es verbindlich gültig. Übergangsfristen sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Unternehmen sollten sich daher spätestens im Jahr 2025 aktiv vorbereiten, insbesondere in den Bereichen:
- Informationssicherheitsmanagement (ISMS)
- Risikomanagement
- Meldepflichten
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Unternehmen mit einem Leitfaden, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit und zur nationalen Umsetzung der NIS2-Richtlinie beschreibt.
