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Wenn die KI dem Datenschutz schreibt

Aktualisiert am: 6. Juli 2026

Ein kleiner Streifzug durch Artikel 15 DSGVO, früher und heute

Ich mache diesen Job jetzt seit über zwölf Jahren als externer Datenschutzbeauftragter, und davor war ich lange genug in der IT, um den einen oder anderen Paradigmenwechsel aus nächster Nähe mitzuerleben. Die meisten kündigen sich mit großem Getöse an, mit Pressekonferenz und Sonderausgabe. Dieser hier war einfach irgendwann da, ohne dass es groß jemand gemerkt hätte, und inzwischen sitzt er ziemlich selbstverständlich in meinem Posteingang.

Es geht um das Recht auf Auskunft, Artikel 15 DSGVO. Jeder darf bei einem Unternehmen nachfragen, welche Daten dort über ihn liegen. Das ist nichts Neues. Verändert hat sich nur die Art, wie diese Anfragen heute bei mir ankommen.

Früher

Vor ein paar Jahren las sich so eine Anfrage ungefähr so: „Sie haben Daten von mir? Was soll das sein, und ich will das nicht.“ Meistens handschriftlich, mit ordentlich Nachdruck und gern einem Ausrufezeichen mehr als nötig. Ein echtes Rechtsverständnis steckte da selten dahinter, dafür umso mehr Gefühl. Da hatte sich jemand über eine Rechnung geärgert oder nach einem Anruf im Callcenter den Hörer aufgeknallt, und es blieb dieses ungute Gefühl, dass da irgendwo Buch über einen geführt wird. Die Leute spürten, dass ihnen etwas zusteht. Nur was genau, das wussten die wenigsten.

Für uns war das gut zu handhaben. Man hat das Anliegen aufgenommen und in Ruhe beantwortet, und in aller Regel war die Sache erledigt, sobald der Mensch gemerkt hat, dass ihn jemand ernst nimmt.

Heute

Heute mache ich eine E-Mail auf und habe eine Anfrage vor mir, die brav nach den Buchstaben a bis h des Artikel 15 abgearbeitet ist. Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft der Daten, automatisierte Entscheidungen, da fehlt wirklich nichts. Eine Frist ist gesetzt, und zum Schluss kommt der höfliche, aber sehr eindeutige Hinweis auf das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Dabei ist der Absender in den seltensten Fällen Jurist. Er hat seine Situation in irgendein KI-Werkzeug getippt und nach einer halben Minute eine druckreife Anfrage zurückbekommen. Aus dem Bauchgefühl von früher ist ein formvollendetes Schreiben geworden, und ich gebe offen zu, dass manche dieser Mails besser sitzen als das, was mir gelegentlich von der Gegenseite auf feinem Briefpapier ins Haus kommt.

Das ist im Kern eine gute Sache. Das Recht wird endlich für die zugänglich, denen es ohnehin immer schon gehört hat.

Die andere Seite des Tisches

In den Unternehmen kommt diese Entwicklung nicht ganz so begeistert an. Auf einmal trudeln mehr Anfragen ein, sie sind ausführlicher als früher, und sie kommen mit Frist. Und dann fällt in der Fachabteilung dieser Satz, den ich seit Jahren kenne: „Der Datenschutz, schon wieder.“ Wieder einer, der bloß Arbeit macht und alles ausbremst.

Dabei kann der Datenschutz am wenigsten dafür. Das Auskunftsrecht steht seit 2018 im Gesetz, und im Kern gab es das auch vorher schon. Verändert hat sich nur die Hemmschwelle. Die KI hat niemandem ein neues Recht geschenkt, sie hat bloß die Hürde weggeräumt, an der früher so viele hängengeblieben sind, bevor sie überhaupt gefragt haben.

Für die Wahrnehmung ist das trotzdem ein Problem, weil am Ende der Bote die Prügel bekommt. Wir erklären dann geduldig, dass die Anfrage berechtigt ist und beantwortet werden muss, und kassieren dafür genau den Blick, den man erntet, wenn man bei strahlendem Sonnenschein zum Regenschirm rät.

Und jetzt wird es richtig komisch

Vor Kurzem saß ich mit einem geschätzten Kollegen aus dem Fach zusammen, und wir kamen genau auf dieses Thema. Irgendwann hat er mir mit einem Grinsen gestanden, dass er die Auskünfte mittlerweile selbst mithilfe einer KI vorbereitet. Den Antworttext lässt er sich vorschreiben, die Daten stellt der Assistent gleich mit zusammen, und das Formular, das ohnehin ausgefüllt werden muss, füllt er eben auch noch aus. Er schaut am Ende drüber und gibt das Ganze frei.

Und da war er, der Moment, auf den das alles zuläuft. Die Anfrage hat eine KI geschrieben. Die Antwort schreibt auch eine KI. Dazwischen sitzen noch zwei Menschen, die nicken und auf Senden drücken.

Mal schauen, wann wir so weit sind

Schlimm finde ich das alles nicht, im Gegenteil, ich finde es ziemlich unterhaltsam. Es funktioniert ja, und unterm Strich bekommt der Mensch am Ende die Auskunft, die ihm zusteht. Was ein bisschen auf der Strecke bleibt, ist die Romantik des handschriftlichen Ausrufezeichens.

Und wer weiß, wie das weitergeht. Vielleicht plaudert demnächst nur noch mein Avatar mit den Avataren auf der Unternehmensseite, so wie man das ja heute schon fast überall sieht. Die Anfrage geht automatisch raus, die Antwort kommt automatisch zurück, und der Kollege auf der anderen Seite und ich gehen in der Zwischenzeit in aller Ruhe einen Kaffee trinken.
Mal schauen, wann wir so weit sind.

Andreas Ruebsam

Andreas Rübsam

CEO, DextraData Advisory

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